Unser Schwerpunkt ist die LonWorks-Technologie
1. Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma TREFON electronic GmbH liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung, soweit sie vor bzw. bei Vertragsschluss vereinbart wurden. Durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung (auch Teillieferung) bzw. der vertraglichen Leistung seitens des Auftraggebers gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bedarf. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von der Firma TREFON electronic GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen die Firma TREFON electronic GmbH nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei die Firma TREFON electronic GmbH für die sorgfältige Auswahl ihrer Lieferanten einsteht. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch die Firma TREFON electronic GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Lieferung (auch Teillieferung) und Rechnungsstellung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind nur zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen.
3. Lieferumfang und Leistungszeit, Transportschäden
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma TREFON electronic GmbH maßgebend. Die Firma TREFON electronic GmbH ist auch zu Teillieferungen berechtigt.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von der Firma TREFON electronic GmbH nicht ausdrücklich aIs verbindlich bezeichnet worden sind. An sämtlichen von der Firma TREFON electronic GmbH vor oder nach dem Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen behält sich die Firma TREFON electronic GmbH die Eigentum- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma TREFON electronic GmbH zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder rückgängig gemacht wird, unaufgefordert und unverzüglich an die Firma TREFON electronic GmbH zurückzugeben.
Liefertermine oder -fristen sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die der Firma TREFON electronic GmbH die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen oder andere unabwendbare Ereignisse), auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma TREFON electronic GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma TREFON electronic GmbH die Lieferung bzw. die vertragliche Leistung unter Berücksichtigung der Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zeitlich später zu erbringen. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet.
Sollte die Verzögerung unangemessen lange andauern, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
Falls die Firma TREFON electronic GmbH den schriftlich vereinbarten Liefertermin aus anderen Gründen nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber sie schriftlich in Verzug zu setzen und eine nach Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu gewähren, es sei denn, die Leistung ist kalendermäßig bestimmt.
Die Firma TREFON electronic GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
Transportschäden werden im Rahmen bestehender Transportversicherung nur ersetzt, wenn der Schaden der Firma TREFON electronic GmbH oder dem Transporteur spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung der Ware oder bei verdeckten Schäden innerhalb von fünf Tagen nach Erkennbarkeit des Schadens schriftlich angezeigt wird.
4. Gefahrübergang
Bei der Lieferung von Waren erfolgt der Versand ab Lager auf Gefahr des Auftraggebers, d.h. spätestens mit Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt im übrigen auch unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Versandkosten trägt.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Abnahme
Die Abnahme der Lieferungen und Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen- oder Teilleistungen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Hat der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung bzw. Teile davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen als erfolgt.
Wird die bestellte Ware oder Leistung trotz schriftlicher Aufforderung der Firma TREFON electronic GmbH vom Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Abnahmetermin nicht abgenommen, ist die Firma TREFON electronic GmbH berechtigt, die Verwertung der Leistung zu betreiben bzw. von ihrem Unternehmerpfandrecht gem. § 647 BGB Gebrauch zu machen. Der Auftraggeber ist zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden, insbesondere von Lagerkosten, verpflichtet.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Lager Erfurt zzgl. der Versandkosten (Verpackung, Fracht, Versicherung usw.) sowie der am Tag der Lieferung bzw. sonstigen Leistung gültigen Mehrwertsteuer ohne Installation, Inbetriebnahme, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach freier Wahl der Firma TREFON electronic GmbH. Die Firma TREFON electronic GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Die Preise für Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Verlangt der Käufer eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Beim Versand von Palettenware ist die Firma TREFON electronic GmbH berechtigt eine Verpackungspauschale von 1% des Netto- Auftragswertes zu berechnen.
Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Auftraggeber.
Zahlungen haben innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Auch bei Teilieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung innerhalb der vorbezeichneten Frist rein netto zu zahlen.
Bei erstmaligen Bestellungen oder Zahlungsverzug kann Vorkasse oder Bankeinzug verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits. Bei der Rücksendung von Reparaturware sowie bei Kleinmengen-Bestellungen von unter 100,00 EUR behält sich die Firma TREFON electronic GmbH den Versand per Nachnahme vor.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Firma TREFON electronic GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 BGB und Mahngebühren zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Bis zum Zahlungseingang kann die Firma TREFON electronic GmbH weitere Lieferungen zurückhalten.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht aber statt der Zahlung, angenommen, wobei deren Annahme ohne Rechtspflicht unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung erfolgt. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen besonderen Vereinbarung.
Bei Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, die der Firma TREFON electronic GmbH nach Vertragsabschluss bekannt wird oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die Firma TREFON electronic GmbH auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt.
7. Software
Für die Lieferung von Software gelten die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Verwendung der Software ausdrücklich an.
Der Käufer verpflichtet sich, die Software weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Die Dokumentation und sonstige druckschriftliche Unterlagen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma TREFON electronic GmbH vervielfältigt werden.
Im übrigen stimmen Käufer und die Firma TREFON electronic GmbH darin überein, dass ein Computer-Programm (Software) nach dem heutigen Stand der Technik ein mit Fehlern behaftetes Werk ist, das zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen ist. Fehler, die dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen oder den Nutzen der Software nicht unzumutbar mindern, stellen keinen Mangel dar.
8. Rücktritt
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Firma TREFON electronic GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln der vertraglichen Lieferung bzw. Leistung verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen.
Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung seitens der Firma TREFON electronic GmbH zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung bzw. Lieferung besteht.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder die Bestellung nach § 649 BGB oder tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der Firma TREFON electronic GmbH vom Vertrag zurück bzw. liefert die bestellten Waren zurück, so ist die Firma TREFON electronic GmbH berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% des Netto-Auftragswertes zu berechnen.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen die Firma TREFON electronic GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vorliegt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma TREFON electronic GmbH ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei insoweit die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Die Haftung für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
Für den Verlust von Daten haftet die Firma TREFON electronic GmbH nur, wenn sie deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Auftraggeber diese in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die Ansprüche auf Schadensersatz, mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, grob fahrlässigem Verhalten sowie arglistiger Täuschung verjähren spätestens 2 Jahre nach Kenntnis des Schadens und den Umständen, aus denen sich die Anspruchsberechtigung ergibt, ohne diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma TREFON electronic GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma TREFON electronic GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verfügen, insbesondere diese nicht veräußern, nicht verschenken, nicht verpfänden oder nicht zur Sicherheit übereignen. Erfolgt die vertragliche Lieferung bzw. Leistung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Waren im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Erwerber aus der Veräußerung bereits jetzt an die Firma TREFON electronic GmbH abgetreten; übersteigt der Wert der für die Firma TREFON electronic GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderungen an den Auftraggeber insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Firma TREFON electronic GmbH auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus und Einbruch ausreichend zu versichern. Die Versicherungsansprüche in Höhe des Warenwertes bzw. in Höhe der noch offenen Forderungen werden an die Firma TREFON electronic GmbH abgetreten. Diese nimmt die Abtretung an.
Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware erfolgen stets für die Firma TREFON electronic GmbH als Hersteller. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma TREFON electronic GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Firma TREFON electronic GmbH übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum der Firma TREFON electronic GmbH unentgeltlich.
Bei Zugriff Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das (Mit-)Eigentum der Firma TREFON electronic GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma TREFON electronic GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma TREFON electronic GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
11. Gewährleistung
Ist die Lieferung oder Leistung mangelhaft, so ist die Firma TREFON electronic GmbH zunächst nach ihrer Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Die mangelhaften vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen sind von dem Auftraggeber in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Firma TREFON electronic GmbH bereit zu halten bzw. auf Verlangen dieser zurück zu senden. Die Annahme zurückgelieferter Ware kann die Firma TREFON electronic GmbH verweigern, wenn sie nicht vom Grund der Rücksendung unterrichtet wurde. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma TREFON electronic GmbH über.
Die Beseitigung des Mangels sowie jedwede sonstige Bearbeitung der vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen durch andere als die Firma TREFON electronic GmbH schließt jeden Gewährleistungsanspruch gegenüber der Firma TREFON electronic GmbH aus.
Schlägt auch eine wiederholte Nachbesserung nach angemessener Frist fehl und sind die Grenzen des Zumutbaren für den Auftraggeber überschritten, so kann dieser nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer als Auftraggeber müssen gegenüber der Firma TREFON electronic GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer als Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher als Auftraggeber müssen die Firma TREFON electronic GmbH innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Firma TREFON electronic GmbH. Unterlässt der Verbraucher als Auftraggeber diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche 2 Monate nach der Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher als Auftraggeber, ebenso bei gebrauchten Waren für deren Mangelhaftigkeit.
Wählt der Auftraggeber wegen eines Mangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu.
Wählt der Auftraggeber nach fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware.
Für Unternehmer als Auftraggeber beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Verbraucher als Auftraggeber beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
12. Reparaturbedingungen
Unfrei eingehende Sendungen werden von der Firma TREFON electronic GmbH nicht angenommen. Die Firma TREFON electronic GmbH übernimmt keine Transportkosten für die Rücksendung von Reparaturware, ausgenommen im Garantiefall.
Zur Prüfung des Garantieanspruchs ist eine Kopie der Kaufrechnung oder ein anderer geeigneter Nachweis notwendig. Wird der Garantienachweis nicht erbracht, wird die Ware unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Reparaturware ist komplett mit Handbüchern, Anschlusskabeln, Datenträgern etc. in der Originalverpackung frei Haus anzuliefern. Bei Versendung in Nicht-Original- oder unsachgemäßer Verpackung ist der Garantieanspruch gefährdet. Für hieraus resultierende Transportschäden entfällt der Garantieanspruch.
Bei Produkten, die ohne genaue Fehlerbeschreibung (Angabe „DEFEKT“ ist nicht ausreichend!) bei der Firma TREFON electronic GmbH eintreffen, behält sich diese eine kostenpflichtige Fehlerdiagnose oder eine unreparierte Rücksendung, gegen Erstattung einer Bearbeitungsgebühr, vor.
Im Falle unberechtigter Beanstandungen, insbesondere wenn kein Fehler feststellbar ist, wird die Ware gegen Erstattung einer Bearbeitungsgebühr zurückgeschickt. Die Firma TREFON electronic GmbH behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten vor. Produkte, die nicht von der Firma TREFON electronic GmbH bezogen wurden, werden unrepariert gegen Erstattung einer Bearbeitungsgebühr zurückgeschickt.
13. Patente, Ausfuhrbestimmungen
Sollte ein Dritter dem Auftraggeber gegenüber oder der Auftraggeber selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Firma TREFON electronic GmbH sofort zu verständigen. Es steht der Firma TREFON electronic GmbH frei, ggf. mit Unterstützung des Auftraggebers, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzungen übernimmt die Firma TREFON electronic GmbH nicht.
Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers gebaut worden, so hat dieser die Firma TREFON electronic GmbH von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind der Firma TREFON electronic GmbH angemessen zu bevorschussen.
Werden von der Firma TREFON electronic GmbH gelieferte Erzeugnisse vom Auftraggeber exportiert, so hat dieser bei der Ausfuhr die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung
Erfüllungsort ist Erfurt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Sitz der Firma TREFON electronic GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Der Firma TREFON electronic GmbH steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Auftraggebers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie der Unwirksamkeit der Bestimmungen kundig gewesen wären.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Firma TREFON electronic GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihr enthaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für ihre eigenen geschäftlichen Zwecke, innerhalb des Unternehmens einschließlich ihrer Mutter- und Tochtergesellschaften, verwendet.
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, wobei dieses Schriftformerfordernis gleichfalls nur schriftlich geändert werden kann.